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Waldpflegevertrag

Waldpflegeverträge – Unterstützung für Waldbesitzer

Der überwiegende Teil des Privatwaldes in Bayern ist klein strukturiert. Im Durchschnitt ist der Besitz kleiner als 3 Hektar Waldfläche.
Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft verringert sich die klassische Bindung des Waldbesitzers zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Es gibt immer mehr Waldbesitzer, die nicht mehr Zeit, Wissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten haben, sich im notwendigen Umfang um den eigenen Wald zu kümmern. Die traditionelle Bindung zum eigenen Wald ist aber meist ungebrochen. Aus diesem Grund sind immer mehr Waldbesitzer auf der Suche nach jemandem, der fachlich erfahren, treuhänderisch ihren Wald beaufsichtigt und pflegt.

Bei der WBV Kelheim w. V. wurde diese Entwicklung schon früh erkannt. Bereits seit dem Jahre 2003 bietet sie deshalb für all diejenigen, die ihren Wald nicht selbst pflegen und betreuen können als Lösung einen Waldpflegevertrag an. Im Laufe der Jahre haben sich schon rund 55 Waldbesitzer für die Pflege ihrer Waldflächen durch die WBV entschieden. Dabei reichen die Besitzgrößen von knapp unter 1 ha bis über 100 ha. Mittlerweile werden von der WBV an die 800 ha Waldfläche ihrer Mitglieder treuhänderisch im Rahmen eines Waldpflegevertrages betreut und es werden jährlich mehr.

 

Download Waldpflegevertrag:

» Waldpflegevertrag (PDF, Stand 09/2022)

 

Die Vorteile für den Waldbesitzer einen Waldpflegevertrag abzuschließen sind:

  • Mit einem Waldpflegevertrag werden vielfach erstmals Erlöse erzielt.
  • Das Haftungsrisiko wird durch die fachkundige Pflege insbesondere bei der Verkehrssicherungspflicht verringert.
  • Ein Waldpflegevertrag bedeutet einen echten Zeitgewinn für den Waldbesitzer. Der Waldbesitzer muss sich nicht mehr um alles kümmern. Viele Routinearbeiten wie zum Beispiel die Käferkontrolle werden ihm abgenommen.
  • Ein Mitspracherecht bleibt dem Waldbesitzer selbstverständlich erhalten. Er kann bei der Pflege des eigenen Waldes mitbestimmen und auf der Grundlage eines Vertrauensverhältnisses guten Gewissens „Arbeit abgeben“.

 Die WBV bietet in Ihren maßgeschneiderten Waldpflegeverträgen folgende Leistungen bei der Grundbetreuung an:

  1. Allgemeine Verwaltung und Rechnungswesen
  2. Waldbauberatung und Waldbegänge
  3. Überwachung von Waldarbeiten sowie deren Abrechnung
  4. Verantwortung für Umsetzung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Waldschutzes
  5. Kultur- und Zaunkontrolle
  6. Antragstellung und Abwicklung forstlicher Förderungen
  7. wahlweise Übernahme der Verkehrssicherungspflicht

Weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise das Auszeichnen von Endnutzungs- und Durchforstungsbeständen, werden zu den üblichen Kostensätzen der WBV in Absprache mit dem Waldbesitzer angeboten.

 

Kosten eines Waldpflegevertrages:

Der Waldbesitzer entrichtet für die Grundbetreuung ein pauschales Flächenentgelt. Das Flächenentgelt wird bei einem gemeinsamen Waldflächenbegang von Waldbesitzer und WBV Geschäftsführer festgelegt. Es richtet sich nach der Anzahl der Waldgrundstücke, der Flächenausformung, der Art des Waldbestandes und nach eventuell vereinbarten Verkehrssicherungskontrollen.

Im Regelfall kann von folgenden Kosten je ha Waldfläche und Jahr ausgegangen werden:

  • Bis 10 ha : 40 – 60 € /ha/Jahr zzgl. Mwst.
  • 10 bis 100 ha : 30 – 40 € /ha/Jahr zzgl. Mwst.
  • Über 100 ha : 20 – 30 € /ha/Jahr zzgl. Mwst.

Bei Interesse an einem Waldpflegevertrag, steht Ihnen das WBV Team gerne zur Verfügung.

 

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